Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, etc.) einer Kommune, die auf lokaler wie regionaler Ebene Ideen und Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz eingereicht hat, die der Allgemeinheit zugutekommen.
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt und der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind.
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Erlaubnis muss der Bewerbung beiliegen. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
  • Preisträger der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z. B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z. B. Vereinsvorsitzender) ehrenamtlich innehaben.
  • Eine Jury aus Stadtverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe. Die Prämierung ist abhängig von der Einwohnerzahl und kann ggf. auf mehrere Projekte aufgeteilt werden.
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